ErwGr. 15

REG_2017_1369 · zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU

Als Reaktion auf das Energieetikett entwickeln die Hersteller immer effizientere Produkte und bringen sie in Verkehr. Zugleich werden sie durch die Ökodesign-Vorschriften der Union dazu veranlasst, die Produktion weniger effizienter Produkte mehr und mehr einzustellen. Diese technische Entwicklung führt dazu, dass die meisten Produktmodelle in den höchsten Klassen des Energieetiketts zu finden sind. Eine weitere Differenzierung der Produkte kann erforderlich sein, um den Kunden einen echten Vergleich zu ermöglichen, weshalb eine Neuskalierung der Etiketten notwendig ist. In dieser Verordnung sollten daher detaillierte Bestimmungen für die Neuskalierung festgelegt werden, damit für Lieferanten und Händler größtmögliche Rechtssicherheit besteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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