ErwGr. 14

REG_2017_1369 · zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU

Wenn das Energieetikett nicht gezeigt werden kann, etwa bei bestimmten Formen des Fernabsatzes, in visuell wahrnehmbarer Werbung und in technischem Werbematerial, sollte potenziellen Kunden zumindest die Energieeffizienzklasse des Produkts und das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen mitgeteilt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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