ErwGr. 11

REG_2017_1369 · zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU

Die Skala mit den Buchstaben A bis G hat sich für die Kunden als wirtschaftlich erwiesen. Es ist beabsichtigt, durch ihre einheitliche Anwendung bei allen Produktgruppen die Transparenz zu erhöhen und die Verständlichkeit für die Kunden zu verbessern. In Fällen, in denen aufgrund von Ökodesign-Maßnahmen gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4) Produkte nicht mehr unter die Klasse „E“, „F“ oder „G“ fallen können, sollten diese Klassen dennoch auf dem Etikett in Grau erscheinen. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn im gesamten Spektrum der sieben Klassen unzureichende Einsparungen erzielt werden, sollte das Etikett weniger Klassen als die reguläre Skala von A bis G umfassen können. In diesen Fällen sollte die Farbskala des Etiketts von Dunkelgrün bis Rot für die verbleibenden Klassen beibehalten werden und nur für neu in Verkehr gebrachte bzw. in Betrieb genommene Produkte gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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