ErwGr. 9

REG_2017_1369 · zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU

Diese Verordnung trägt dazu bei, dass energieintelligente Produkte, die mit anderen Geräten und Systemen, einschließlich des Energienetzes selbst, interagieren können, entwickelt und von den Kunden erkannt werden und sich auf dem Markt durchsetzen, um die Energieeffizienz oder die Verbreitung erneuerbarer Energien zu steigern, den Energieverbrauch zu senken und die Innovationskraft der Industrie in der Union zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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