ErwGr. 21

REG_2017_1369 · zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU

Im Falle eines Etiketts mit neuer Skala sollten die Lieferanten den Händlern während eines bestimmten Zeitraums sowohl die bestehenden Etiketten als auch die Etiketten mit der neuen Skala zur Verfügung stellen. Etiketten auf ausgestellten Produkten, einschließlich im Internet dargestellter Produkte, sollten so bald wie möglich nach dem Datum für den Austausch, das im delegierten Rechtsakt zu dem Etikett mit der neuen Skala angegeben ist, ausgetauscht werden. Die Händler sollten die Etiketten mit der neuen Skala nicht vor dem Datum für den Austausch ausstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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