ErwGr. 24

REG_2017_1369 · zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU

Immer häufiger werden den Kunden Software- oder Firmware-Aktualisierungen zu Produkten angeboten, nachdem diese Produkte in Verkehr gebracht und in Gebrauch genommen wurden. Solche Aktualisierungen sollen zwar in der Regel die Leistung des Produkts verbessern, können sich aber auch auf die Energieeffizienz und andere auf dem Energieetikett angegebene Produktparameter auswirken. Wenn diese Änderungen zu einer Verschlechterung gegenüber den Angaben auf dem Etikett führen, sollten die Kunden darüber unterrichtet werden und die Möglichkeit erhalten, die Aktualisierung anzunehmen oder abzulehnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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