ErwGr. 28

REG_2017_1369 · zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU

Eine kohärente und kostenwirksame Marktüberwachung in der gesamten Union erfordert auch eine gut strukturierte, umfassende Archivierung und einen entsprechenden Austausch aller einschlägigen Informationen über nationale Tätigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten, die auch einen Hinweis auf die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Meldungen enthalten. Die von der Kommission eingerichtete Datenbank „Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung“ (Information and Communication System on Market Surveillance — ICSMS) ist gut geeignet, um eine vollständige Datenbank für Marktüberwachungsinformationen aufzubauen; ihre Nutzung sollte daher nachdrücklich gefördert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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