Art. 1

REG_2017_1370 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates über eine einheitliche Visagestaltung

Die Verordnung (EG) Nr. 1683/95 wird wie folgt geändert:
1.In Artikel 7 werden folgende Absätze angefügt: „Auf Antrag Irlands oder des Vereinigten Königreichs trifft die Kommission geeignete Vorkehrungen mit dem antragstellenden Mitgliedstaat, damit für die Zwecke der Ausstellung nationaler Visa durch den antragstellenden Mitgliedstaat technische Informationen gemäß Artikel 2 ausgetauscht werden können. Kosten, zu denen Irland und das Vereinigte Königreich im Einklang mit Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nicht beitragen, werden im Falle eines solchen Antrags von Irland bzw. dem Vereinigten Königreich übernommen.“
2.Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung, und das darin enthaltene Bild wird eingefügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 REG_2017_1370 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 1 REG_2017_1370 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.