ErwGr. 11

REG_2017_1398 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Die mit der Empfehlung 16-05 eingesetzte Arbeitsgruppe tagte vom 20. bis 22. Februar 2017 und hat einen Verteilungsschlüssel sowie einen Kompromiss für die Verwaltung der Quoten für 2017 vorgeschlagen. Als Teil des Kompromisses wurde der Anteil der Union auf 70,756 % der ICCAT-TAC festgelegt, was 7 410,48 Tonnen im Jahr 2017 entspricht. Es ist daher angebracht, den Anteil der Union im Unionsrecht durchzuführen und die Quoten der Mitgliedstaaten festzusetzen. Die Aufteilung sollte auf der Grundlage der historischen Fangmengen während des Referenzzeitraums von 2012 bis 2015 geschehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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