ErwGr. 8

REG_2017_1398 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

In der Empfehlung 1:2014 der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) wird ein Fangverbot von Rotbarsch (Sebastes mentella) in den internationalen Gewässern der ICES-Untergebiete I und II im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2014 ausgesprochen. Nach diesem Zeitraum gilt das Verbot gemäß dieser Empfehlung nicht mehr. Damit die Fischerei auf Rotbarsch im gesamten Jahr 2017 erlaubt ist, sollten die Fangmöglichkeiten daher geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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