ErwGr. 6

REG_2017_1398 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

In der Verordnung (EU) 2017/127 wurde die TAC für Sprotte auf 33 830 Tonnen festgesetzt und gilt für die Fänge von Sprotte im ersten Halbjahr 2017. Dem Gutachten des ICES zufolge sollten diese Fangmengen für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 nicht über 170 387 Tonnen liegen. Deshalb sollte die TAC für Sprotte für den 18-Monats-Zeitraum so festgesetzt werden, dass sie die Fänge, die im ersten Halbjahr 2017 im Rahmen der in der Verordnung (EU) 2017/127 festgesetzten TAC tatsächlich getätigt wurden, und die in der ICES-Empfehlung für die restlichen zwölf Monate, d. h. vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018, vorgegebene Fangmenge umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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