ErwGr. 3

REG_2017_1398 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Im Jahr 2017 hat der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) die Sandaal-Bewirtschaftungsgebiete in seinem Gutachten aufgrund der Benchmark für 2016 geändert. Das Sandaal-Bewirtschaftungsgebiet 3r befindet sich überwiegend in norwegischen Gewässern, ein Teil befindet sich jedoch auch in Unionsgewässern mit einer Reihe wichtiger Fischereibänke, die sich über die Bewirtschaftungsgebiete 2r und 3r erstrecken. Es ist angezeigt sicherzustellen, dass Unionsfischereifahrzeuge Zugang zu Sandaalbänken in den Unionsgewässern des Bewirtschaftungsgebiets 3r haben. Die Fangmöglichkeiten für das Bewirtschaftungsgebiet 2r sollten daher auch die Unionsgewässer des Bewirtschaftungsgebiets 3r umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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