ErwGr. 2

REG_2017_1398 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Die Ausnahmeregelung, der zufolge Fänge von Wolfsbarsch mit bestimmten Kategorien von Fanggeräten erlaubt sind, geht zurück auf die bisherigen Fänge mit diesen Fanggeräten. Es sollte klargestellt werden, dass die Ausnahmeregelung beibehalten wird, wenn Fischereifahrzeuge ersetzt werden, wobei gleichzeitig gewährleistet sein muss, dass sich die Anzahl der unter die Ausnahme fallenden Schiffe und deren Fangkapazität insgesamt nicht erhöhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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