ErwGr. 5

REG_2017_1398 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

In den vorangegangenen Jahren wurden die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) für Sprotte (Sprattus sprattus) in der Nordsee für ein Kalenderjahr festgesetzt, während das Gutachten des ICES für den Zeitraum vom 1. Juli des laufenden Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres gilt. Diese Zeiträume sollten harmonisiert werden, sodass der TAC-Zeitraum mit dem des ICES-Gutachtens übereinstimmt. Die TAC für Sprotte sollte ausnahmsweise und nur aufgrund der Anpassung geändert werden, sodass sie für den am 30. Juni 2018 endenden Zeitraum von 18 Monaten gilt. Alle nachfolgenden Fangmöglichkeiten sollten in Übereinstimmung mit dem Zeitraum, für den der ICES sein Gutachten abgibt, festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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