ErwGr. 4

REG_2017_1398 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Am 27. März 2017 legte der ICES ein Gutachten für Fänge von Tiefseegarnelen (Pandalus borealis) in der ICES-Division IVa Ost und im ICES-Untergebiet 20 (nördliche Nordsee, Norwegische Rinne und Skagerrak) vor. Auf der Grundlage dieser Empfehlung und nach Konsultationen mit Norwegen ist es angebracht, den Anteil der Union an der Tiefseegarnelenfischerei im Skagerrak auf 3 856 Tonnen festzulegen und die Quote der Union in der Norwegischen Rinne zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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