ErwGr. 8

REG_2017_1399 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf Kaliumpolyaspartat

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von Kaliumpolyaspartat als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und gelangte in ihrer Stellungnahme vom 9. März 2016 (7) zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Verwendung in Wein bei einer Verwendungshöchstmenge von 300 mg/l und bei üblichen Mengen von 100-200 mg/l keine Sicherheitsbedenken aufwirft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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