ErwGr. 9

REG_2017_1399 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf Kaliumpolyaspartat

Kaliumpolyaspartat wirkt als Stabilisator gegen die Ausfällung von Tartratkristallen in Wein (rot, rosé und weiß). Es verbessert die Lagerfähigkeit und Stabilität des Weines und hat keinen Einfluss auf dessen sensorische Eigenschaften. Daher sollte Kaliumpolyaspartat in die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe aufgenommen werden, und es sollte ihm die E-Nummer E 456 zugewiesen werden, um die Zulassung dieses Zusatzstoffes als Stabilisator in Wein in den besonderen Bestimmungen der einschlägigen Unionsvorschriften zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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