Art. 87 – Liste der relevanten Netzbetriebsmittel

REG_2017_1485 · zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb

(1)Innerhalb von drei Monaten nach der Genehmigung der Methode zur Bewertung der Relevanz von Anlagen für die Nichtverfügbarkeits-Koordination gemäß Artikel 84 Absatz 1 bewerten alle ÜNB jeder Nichtverfügbarkeits-Koordinierungsregion gemeinsam auf der Grundlage dieser Methode die Relevanz der Netzbetriebsmittel eines Übertragungsnetzes oder eines Verteilernetzes, einschließlich geschlossener Verteilernetze, für die Nichtverfügbarkeits-Koordination und erstellen pro Nichtverfügbarkeits-Koordinierungsregion eine einheitliche Liste der relevanten Netzbetriebsmittel.
(2)Die Liste der relevanten Netzbetriebsmittel einer Nichtverfügbarkeits-Koordinierungsregion umfasst alle Netzbetriebsmittel eines Übertragungsnetzes oder eines Verteilernetzes, einschließlich geschlossener Verteilernetze, in der betreffenden Nichtverfügbarkeits-Koordinierungsregion, die nach der gemäß Artikel 84 Absatz 1 erarbeiteten Methode als relevant ermittelt wurden.
(3)Alle ÜNB einer Nichtverfügbarkeits-Koordinierungsregion stellen gemeinsam die Liste der relevanten Netzbetriebsmittel in der OPDE von ENTSO (Strom) bereit.
(4)Jeder ÜNB übermittelt seiner Regulierungsbehörde die Liste der relevanten Netzbetriebsmittel jeder Nichtverfügbarkeits-Koordinierungsregion, an der er beteiligt ist.
(5)Für jede interne relevante Anlage, bei der es sich um ein Netzbetriebsmittel handelt, informiert der ÜNB a) den Eigentümer des relevanten Netzbetriebsmittels über dessen Aufnahme in die Liste; b) den VNB über die relevanten Netzbetriebsmittel, die an ihr Verteilernetz angeschlossen sind, und c) die GVNB über die relevanten Netzbetriebsmittel, die an ihr geschlossenes Verteilernetz angeschlossen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 87 REG_2017_1485 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 87 REG_2017_1485 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.