ErwGr. 13

REG_2017_1495 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 in Bezug auf Campylobacter in Schlachtkörpern von Masthähnchen

Der Geltungsbeginn dieser Verordnung sollte verschoben werden, um den Lebensmittelunternehmern Zeit für die Anpassung ihrer Verfahren an die neuen Anforderungen zu geben und den Laboratorien, die Campylobacter-Analysen durchführen, die Einführung der neuen, in der Verordnung festgelegten Prüfverfahren zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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