ErwGr. 7

REG_2017_1505 · zur Änderung der Anhänge I, II und III der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)

Organisationen, die sowohl eine EMAS-Registrierung als auch eine ISO 14001-Zertifizierung erhalten oder aufrechterhalten möchten, wenden häufig ein einziges integriertes Begutachtungs-/Zertifizierungsverfahren an. Um die Kohärenz zwischen den Anforderungen beider Instrumente zu wahren, sollten die Organisationen nicht verpflichtet werden, die geänderten Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 vor der neuen Fassung der Internationalen Norm ISO 14001 anzuwenden. Deshalb müssen Übergangsregelungen erlassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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