Art. 1 – Gegenstand und Anwendungsbereich

REG_2017_1563 · über den grenzüberschreitenden Austausch von Vervielfältigungsstücken bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem barrierefreien Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen

In dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für den grenzüberschreitenden Austausch von Vervielfältigungsstücken bestimmter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem barrierefreien Format zwischen der Union und Drittländern, die Vertragsparteien des Vertrags von Marrakesch sind, ohne Zustimmung des Rechteinhabers zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen im Rahmen des durch die Richtlinien 2001/29/EG und (EU) 2017/1564 harmonisierten Bereichs festgelegt, um die Harmonisierung der ausschließlichen Rechte und der Ausnahmen im Binnenmarkt nicht zu gefährden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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