Art. 4 – Einfuhr von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format aus Drittländern

REG_2017_1563 · über den grenzüberschreitenden Austausch von Vervielfältigungsstücken bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem barrierefreien Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen

Eine begünstigte Person oder eine befugte Stelle mit Sitz in einem Mitgliedstaat kann ein Vervielfältigungsstück eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands in einem barrierefreien Format, das von einer begünstigen Stelle in einem Drittland, das Vertragspartei des Vertrags von Marrakesch ist, an begünstigte Personen oder befugte Stellen verbreitet, oder ihnen übermittelt oder zugänglich gemacht wurde, entsprechend den zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1564 erlassenen nationalen Vorschriften einführen oder anderweitig beziehen oder Zugang dazu erlangen und diese anschließend nutzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 REG_2017_1563 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 4 REG_2017_1563 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.