ErwGr. 1

REG_2017_172 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Parameter für die Umwandlung tierischer Nebenprodukte in Biogas oder Kompost, die Bedingungen für die Einfuhr von Heimtierfutter und für die Ausfuhr von verarbeiteter Gülle

Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission (2) enthält Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, einschließlich der Parameter für die Umwandlung tierischer Nebenprodukte in Biogas oder Kompost, der Bedingungen für das Inverkehrbringen von eingeführtem Heimtierfutter und der Vorschriften für die Ausfuhr von Material der Kategorie 2.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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