ErwGr. 56

REG_2017_1938 · über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010

Die Koordinierungsgruppe „Gas“ sollte bei einem Notfall in der Union die Kommission bei der Koordinierung der Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung beraten. Die Gruppe sollte auch die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der gemäß dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen überwachen einschließlich der Kohärenz der von verschiedenen Risikogruppen aufgestellten Präventions- und Notfallpläne.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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