ErwGr. 58

REG_2017_1938 · über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010

Da Gaslieferungen aus Drittländern für die Gasversorgungssicherheit in der Union von zentraler Bedeutung sind, sollte die Kommission Maßnahmen, die Drittländer betreffen, koordinieren und mit Liefer- und Transitländern an Vereinbarungen arbeiten, um Krisensituationen zu bewältigen und einen stabilen Gasfluss in die Union zugewährleisten. Die Kommission sollte eine Taskforce einsetzen können, die in Krisensituationen nach Konsultation der betreffenden Mitgliedstaaten und Drittländer die Gasflüsse in die Union überwacht und im Falle einer Krise infolge von Problemen in einem Drittland als Mittler und Moderator tätig wird. Die Kommission sollte der Koordinierungsgruppe „Gas“ regelmäßig Bericht erstatten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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