ErwGr. 113

REG_2017_1939 · zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)

Die operativen Ausgaben der EUStA sollten aus ihrem eigenen Haushalt gedeckt werden. Hierzu sollten die Kosten der operativen Kommunikation zwischen dem Delegierten Europäischen Staatsanwalt und der zentralen Ebene der EUStA gehören, wie etwa die Kosten der Briefzustellung, Reisekosten, Kosten für Übersetzungen, die für die interne Funktionsweise der EUStA notwendig sind, und andere Kosten, die den Mitgliedstaaten bei Ermittlungen vorher nicht entstanden sind und die nur darauf zurückzuführen sind, dass die EUStA die Verantwortung für die Ermittlung und Strafverfolgung übernommen hat. Die Kosten für Büro und Sekretariat des Delegierten Europäischen Staatsanwalts sollten jedoch von den Mitgliedstaaten getragen werden.
Gemäß Artikel 332 AEUV werden die Ausgaben für die Errichtung der EUStA von den Mitgliedstaaten getragen. Diese Ausgaben beinhalten nicht die Verwaltungskosten der Organe im Sinne des Artikels 13 Absatz 1 EUV.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 113 REG_2017_1939 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 113 REG_2017_1939 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.