ErwGr. 37

REG_2017_1939 · zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)

Eine Ständige Kammer sollte in spezifischen Fällen, in denen die Straftat nicht schwerwiegend oder das Verfahren nicht komplex ist, ihre Entscheidungsbefugnisse dem Aufsicht führenden Europäischen Staatsanwalt übertragen können. Bei der Bewertung der Schwere einer Straftat sollte den Auswirkungen der Straftat auf Unionsebene Rechnung getragen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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