ErwGr. 2

REG_2017_1952 · zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2888/2000 und (EG) Nr. 685/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 des Rates

Im Hinblick auf die Bereinigung und die Verringerung des Umfangs des Besitzstandes ist es erforderlich, dieses regelmäßig zu prüfen, um festzustellen, welche Rechtsakte hinfällig geworden sind. Die Aufhebung hinfälliger Rechtsvorschriften ist nützlich, um dafür zu sorgen, dass der rechtliche Rahmen transparent und eindeutig ist und von Mitgliedstaaten und den Betroffenen, hier in den Sektoren Binnenschiffsverkehr und Güterkraftverkehr, leicht verwendet werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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