ErwGr. 4

REG_2017_1952 · zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2888/2000 und (EG) Nr. 685/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 des Rates

Nach Artikel 8 Absatz 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße (6) sind alle Fahrzeuge, die den in der Richtlinie 96/53/EG des Rates (7) festgelegten technischen Normen entsprechen, seit dem 1. Januar 2005 von jeglicher Kontingentierung oder Genehmigungspflicht befreit. Die Verordnung (EG) Nr. 2888/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates (8), die die Verteilung von Genehmigungen für Lastkraftwagen betrifft, die in der Schweiz fahren, sollte daher als hinfällig betrachtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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