ErwGr. 1

REG_2017_1973 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 in Bezug auf amtliche Kontrollen von Fischereierzeugnissen, die von Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats gefangen wurden und in die Union eingeführt werden, nachdem sie in einem Drittland umgeladen worden sind, und zur Festlegung eines Musters einer Genusstauglichkeitsbescheinigung für diese Erzeugnisse

Um den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, gelten Erzeugnisse aus der Union, die — mit oder ohne Lagerung — durch Drittländer durchgeführt werden, als nicht mehr den für sie geltenden Bestimmungen des Unionsrechts genügend. Folglich müssen gemäß der Richtlinie 97/78/EG des Rates (3) die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Sendungen mit diesen Erzeugnissen, die aus Drittländern in die Union eingeführt werden, Veterinärkontrollen unterzogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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