ErwGr. 4

REG_2017_1973 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 in Bezug auf amtliche Kontrollen von Fischereierzeugnissen, die von Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats gefangen wurden und in die Union eingeführt werden, nachdem sie in einem Drittland umgeladen worden sind, und zur Festlegung eines Musters einer Genusstauglichkeitsbescheinigung für diese Erzeugnisse

Mitgliedstaaten und Organisationen von Interessenträgern haben die Kommission ersucht, ein Muster einer Genusstauglichkeitsbescheinigung für Sendungen mit Fischereierzeugnissen festzulegen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, von Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats gefangen wurden und — mit oder ohne Lagerung — in Drittländern umgeladen werden; mit dieser von der zuständigen Behörde im Drittland zu unterzeichnenden Bescheinigung sollen die Angaben harmonisiert werden, die bei der Einfuhr entsprechender Sendungen in das Gebiet der Union gemacht werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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