ErwGr. 4

REG_2017_2095 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2157/1999 über das Recht der Europäischen Zentralbank, Sanktionen zu verhängen (EZB/2017/34)

Insbesondere ist eine Präzisierung der Begriffsbestimmung „zuständige nationale Zentralbank“ erforderlich, um eine Übereinstimmung mit der Begriffsbestimmung „zuständige Behörde“ in der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) zu gewährleisten. Ferner ist eine Präzisierung der Zusammensetzung der internen unabhängigen Untersuchungsstelle erforderlich, um sicherzustellen, dass sie ihre Untersuchungsaufgaben im Bereich der Überwachung von Zahlungsverkehrssystemen unabhängig wahrnehmen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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