Art. 34 – Resynchronisationsstrategie

REG_2017_2196 · zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes

(1)Vor der Resynchronisation muss der Synchronisationskoordinator a) im Einklang mit den in Artikel 32 genannten Maximalwerten Folgendes festlegen: i) den Frequenzzielwert für die Resynchronisation; ii) die maximale Frequenzabweichung zwischen den beiden synchronisierten Regionen; iii) den maximalen Wirk- und Blindleistungsaustausch und iv) den Betriebsmodus für die LFR; b) den Synchronisationspunkt unter Berücksichtigung der betrieblichen Sicherheitsgrenzwerte der synchronisierten Regionen bestimmen; c) alle erforderlichen Maßnahmen für die Resynchronisation der zwei synchronisierten Regionen am Synchronisationspunkt festlegen und vorbereiten; d) nachfolgende Maßnahmen, mit denen zusätzliche Verbindungen zwischen den synchronisierten Regionen geschaffen werden, festlegen und vorbereiten und e) unter Berücksichtigung der unter Buchstabe a genannten Bedingungen prüfen, ob die synchronisierten Regionen für die Resynchronisation bereit sind.
(2)Bei der Wahrnehmung der in Absatz 1 genannten Aufgaben konsultiert der Synchronisationskoordinator die Frequenzkoordinatoren der beteiligten synchronisierten Regionen und — hinsichtlich der unter den Buchstaben b bis e genannten Aufgaben — auch die ÜNB, die die bei der Resynchronisation genutzten Umspannwerke betreiben.
(3)Jeder Frequenzverantwortliche unterrichtet die ÜNB seiner synchronisierten Region unverzüglich über die geplante Resynchronisation.
(4)Sind alle Bedingungen gemäß Absatz 1 Buchstabe a erfüllt, führt der Synchronisationskoordinator die Resynchronisation durch Aktivierung der gemäß Absatz 1 Buchstaben c und d festgelegten Maßnahmen aus.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 34 REG_2017_2196 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 34 REG_2017_2196 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.