Art. 2

REG_2017_2225 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems

(1)Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)Diese Verordnung gilt ab dem Datum der Inbetriebnahme des EES, das von der Kommission gemäß Artikel 66 der Verordnung (EU) 2017/2226 festgelegt wird.
(3)Abweichend von Absatz 2 dieses Artikels gilt diese Verordnung für diejenigen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 66 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2226, die noch nicht am Betrieb des EES beteiligt sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Anbindung an das EES gemäß Artikel 66 Absatz 3 jener Verordnung. Bis zu ihrer Anbindung an das EES gelten für diese Mitgliedstaaten die in Artikel 42a der Verordnung (EU) 2016/399 festgelegten Übergangsvorschriften für das Abstempeln der Reisedokumente.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 REG_2017_2225 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 2 REG_2017_2225 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.