zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems
REG_2017_2225 · 34 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- ErwGr. 12
- ErwGr. 13
- ErwGr. 14
- ErwGr. 15
- ErwGr. 16
- ErwGr. 17
- ErwGr. 18
- ErwGr. 19
- ErwGr. 20
- ErwGr. 21
- ErwGr. 22
- Art. 1
- Art. 6aDrittstaatsangehörige, deren Daten in das EES einzugeben sind
- Art. 8aVerwendung von Self-Service-Systemen zur Vorabeingabe von Daten in das EES
- Art. 8bVerwendung von Self-Service-Systemen und e-Gates beim Grenzübertritt von Personen, deren Grenzübertritt im EES zu erfassen ist
- Art. 8cStandards für automatisierte Grenzkontrollsysteme
- Art. 8dNationale Erleichterungsprogramme
- Art. 11Abstempeln der Reisedokumente
- Art. 12Annahme hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen für die Dauer eines Kurzaufenthalts
- Art. 12aÜbergangszeitraum und Übergangsmaßnahmen
- Art. 42aÜbergangsmaßnahmen für die Mitgliedstaaten, die noch nicht am Betrieb des EES beteiligt sind
- Art. 2
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