Art. 8c – Standards für automatisierte Grenzkontrollsysteme

REG_2017_2225 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems

Automatisierte Grenzkontrollsysteme sind, soweit möglich, so gestaltet, dass sie von allen Personen, mit Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren, genutzt werden können. Zudem müssen sie so gestaltet sein, dass die Menschenwürde, insbesondere wenn schutzbedürftige Personen betroffen sind, uneingeschränkt gewahrt wird. Mitgliedstaaten, die sich für die Verwendung von automatisierten Grenzkontrollsystemen entscheiden, haben dafür Sorge zu tragen, dass vor Ort ausreichend Personal zur Verfügung steht, das bei der Nutzung solcher Systeme Hilfestellung leistet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 8c REG_2017_2225 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 8c REG_2017_2225 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.