ErwGr. 9

REG_2017_2225 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems

Darüber hinaus ist es notwendig, die Aufgaben und Funktionen der Grenzschutzbeamten bei der Verwendung dieser Technologien festzulegen. Diesbezüglich ist sicherzustellen, dass die Ergebnisse der mit Hilfe automatisierter Anlagen durchgeführten Grenzübertrittskontrollen für die Grenzschutzbeamten zugänglich sind, damit diese die richtigen Entscheidungen treffen können. Außerdem muss die Verwendung von Self-Service-Systemen, e-Gates und automatischen Grenzkontrollsystemen seitens der Reisenden überwacht werden, um betrügerisches Verhalten und eine betrügerische Nutzung zu verhindern. Zudem sollten die Grenzschutzbeamten Minderjährigen im Rahmen dieser Überwachung besondere Beachtung schenken und dazu befähigt werden, schutzbedürftige Personen auszumachen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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