Art. 6 – Ziele des EES

REG_2017_2226 · über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011

(1)Durch das Erfassen und die Speicherung von Daten im EES und indem diese Daten den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden, werden mit dem EES folgende Ziele verfolgt: a) Erhöhung der Effizienz der Grenzübertrittskontrollen durch Berechnung und Überwachung der Dauer des zulässigen Aufenthalts bei der Ein- und der Ausreise von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt zugelassen sind; b) Beitrag zur Identifizierung von Drittstaatsangehörigen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das oder den Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht oder nicht mehr erfüllen; c) Ermöglichung der Identifizierung und des Auffindens von Aufenthaltsüberziehern sowie der Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten; d) Ermöglichung der elektronischen Überprüfung von Einreiseverweigerungen im EES; e) Ermöglichung der Automatisierung der Grenzübertrittskontrollen von Drittstaatsangehörigen; f) Ermöglichung des Zugangs der Visumbehörden zu Informationen über die vorschriftsmäßige Verwendung früher erteilter Visa; g) Unterrichtung von Drittstaatsangehörigen über die Dauer ihres zulässigen Aufenthalts; h) Erstellung von Statistiken zur Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen, zu Einreiseverweigerungen für Drittstaatsangehörige und zu Aufenthaltsüberziehungen durch Drittstaatsangehörige, um eine bessere Abschätzung des Risikos von Aufenthaltsüberziehungen zu ermöglichen und eine faktenbasierte Gestaltung der Migrationspolitik der Union zu unterstützen; i) Bekämpfung von Identitätsbetrug und von Missbrauch von Reisedokumenten.
(2)Indem den benannten Behörden im Einklang mit den Bedingungen dieser Verordnung der Zugang gewährt wird, werden mit dem EES folgende Ziele verfolgt: a) Beitrag zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten; b) Ermöglichung der Erstellung von Informationen für Ermittlungen im Zusammenhang mit terroristischen oder sonstigen schweren Straftaten, einschließlich der Identifizierung von Tätern, Verdächtigen und Opfern derartiger Straftaten, die die Außengrenzen überschritten haben.
(3)Das EES unterstützt die Mitgliedstaaten gegebenenfalls bei der Durchführung ihrer gemäß Artikel 8d der Verordnung (EU) 2016/399 eingerichteten nationalen Erleichterungsprogramme, mit denen der Grenzübertritt für Drittstaatsangehörige erleichtert werden soll, indem es a) den nationalen zuständigen Behörden gemäß Artikel 8d der Verordnung (EU) 2016/399 ermöglicht, Zugang zu Informationen über vorherige Kurzaufenthalte oder Einreiseverweigerungen zum Zwecke der Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in nationale Erleichterungsprogramme und zum Zwecke der Annahme von Entscheidungen gemäß Artikel 25 der vorliegenden Verordnung zu erlangen; b) die Grenzbehörden davon in Kenntnis setzt, dass die Aufnahme in ein nationales Erleichterungsprogramm gewährt wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 6 REG_2017_2226 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 6 REG_2017_2226 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.