über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011
REG_2017_2226 · 139 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Anwendungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Grenzen, an denen das EES betrieben wird, und Nutzung des EES an diesen Grenzen
- Art. 5Aufbau des EES
- Art. 6Ziele des EES
- Art. 7Technische Architektur des EES
- Art. 8Interoperabilität mit dem VIS
- Art. 9Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten
- Art. 10Allgemeine Grundsätze
- Art. 11Automatisiertes Berechnungssystem und Verpflichtung zur Unterrichtung von Drittstaatsangehörigen über den verbleibenden zulässigen Aufenthalt
- Art. 12Informationsmechanismus
- Art. 13Web-Dienst
- Art. 14Verfahren für die Eingabe von Daten in das EES
- Art. 15Gesichtsbild von Drittstaatsangehörigen
- Art. 16Personenbezogene Daten von visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen
- Art. 17Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die von der Visumpflicht befreit sind
- Art. 18Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, denen die Einreise verweigert wurde
- Art. 19Hinzufügung von Daten bei Aufhebung, Annullierung oder Verlängerung einer Genehmigung für einen kurzfristigen Aufenthalt
- Art. 20Hinzufügung von Daten bei Widerlegung der Annahme, dass ein Drittstaatsangehöriger die Voraussetzungen hinsichtlich der Dauer des zulässigen Aufenthalts nicht erfüllt
- Art. 21Ausweichverfahren, wenn die Eingabe von Daten technisch nicht möglich ist oder für den Fall, dass das EES ausfällt
- Art. 22Übergangszeitraum und Übergangsmaßnahmen
- Art. 23Verwendung der Daten zum Zwecke der Verifizierung an den Grenzen, an denen das EES eingesetzt wird
- Art. 24Nutzung des EES zur Prüfung und Bescheidung von Visumanträgen
- Art. 25Nutzung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in nationale Erleichterungsprogramme
- Art. 26Zugang zu Daten zwecks Verifizierung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
- Art. 27Zugang zu Daten zwecks Identifizierung
- Art. 28Speicherung von aus dem EES abgerufenen Daten
- Art. 29Benannte Behörden der Mitgliedstaaten
- Art. 30Europol
- Art. 31Verfahren für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken
- Art. 32Bedingungen für den Zugang der benannten Behörden zu EES-Daten
- Art. 33Verfahren und Bedingungen für den Zugriff auf EES-Daten durch Europol
- Art. 34Datenspeicherfrist
- Art. 35Änderung und vorzeitige Löschung von Daten
- Art. 36Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission vor der Entwicklung des Systems
- Art. 37Entwicklung und Betriebsmanagement
- Art. 38Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und von Europol
- Art. 39Zuständigkeit für die Verarbeitung von Daten
- Art. 40Speicherung von Daten in nationalen Dateien und nationalen Einreise-/Ausreisesystemen
- Art. 41Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen
- Art. 42Bedingungen für die Übermittlung von Daten an einen Mitgliedstaat, der sich noch nicht am EES-Betrieb beteiligt, und an einen Mitgliedstaat, für den diese Verordnung nicht gilt
- Art. 43Datensicherheit
- Art. 44Sicherheitsvorfälle
- Art. 45Haftung
- Art. 46Führen von Protokollen durch eu-LISA und die Mitgliedstaaten
- Art. 47Eigenkontrolle
- Art. 48Sanktionen
- Art. 49Datenschutz
- Art. 50Recht auf Information
- Art. 51Informationskampagne
- Art. 52Recht auf Zugang zu und Berichtigung, Vervollständigung und Löschung von personenbezogenen Daten sowie auf Beschränkung ihrer Verarbeitung
- Art. 53Zusammenarbeit zur Durchsetzung der Datenschutzrechte
- Art. 54Rechtsbehelfe
- Art. 55Überwachung durch die Aufsichtsbehörde
- Art. 56Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art. 57Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art. 58Schutz personenbezogener Daten, auf die gemäß Kapitel IV zugegriffen wird
- Art. 59Protokollierung und Dokumentierung
- Art. 60Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen
- Art. 61Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008
- Art. 17aInteroperabilität mit dem EES
- Art. 18aAbruf von VIS-Daten für das Anlegen oder die Aktualisierung eines Ein-/Ausreisedatensatzes oder Einreiseverweigerungsdatensatzes eines Visuminhabers im EES
- Art. 19aNutzung des VIS vor dem Anlegen der persönlichen Dossiers von Drittstaatsangehörigen, die von der Visumpflicht befreit sind, im EES
- Art. 62Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011
- Art. 5aAufgaben im Zusammenhang mit dem EES
- Art. 63Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
- Art. 64Kosten
- Art. 65Mitteilungen
- Art. 66Aufnahme des Betriebs
- Art. 67Ceuta und Melilla
- Art. 68Ausschussverfahren
- Art. 69Beratergruppe
- Art. 70Schulung
- Art. 71Handbuch
- Art. 72Überwachung und Bewertung
- Art. 73Inkrafttreten und Anwendbarkeit
- Anhang ILISTE DER IN ARTIKEL 41 ABSATZ 2 GENANNTEN INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN
- Anhang IISPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FÜR DRITTSTAATSANGEHÖRIGE, DIE AUF DER GRUNDLAGE EINES GÜLTIGEN FTD DIE GRENZE ÜBERSCHREITEN
über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011 ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.