ErwGr. 30

REG_2017_2226 · über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011

Des Weiteren sollte der Zugang zum EES zwecks Identifizierung von unbekannten Verdächtigen, Tätern oder Opfern terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten nur unter der Voraussetzung gestattet sein, dass Abfragen der nationalen Datenbanken des Mitgliedstaats durchgeführt wurden und die Abfrage der automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssysteme aller anderen Mitgliedstaaten nach dem Beschluss 2008/615/JI des Rates (12) vollständig durchgeführt oder die Abfrage nicht innerhalb von zwei Tagen, nachdem sie gestartet wurde, vollständig abgeschlossen wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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