ErwGr. 29

REG_2017_2226 · über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011

Zum Schutz personenbezogener Daten und um systematische Abfragen auszuschließen, sollten EES-Daten nur in besonderen Fällen verarbeitet werden, wenn dies zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten erforderlich ist. Die benannten Behörden und Europol sollten nur dann Zugang zum EES beantragen, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme haben, dass dieser Zugang Informationen erbringt, die einen wesentlichen Beitrag zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten leisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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