ErwGr. 43

REG_2017_2226 · über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011

Zusätzlich zu den Vorschriften zur Bereitstellung von Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 sollten Drittstaatsangehörigen, deren Daten im EES zu erfassen sind, angemessene Informationen in Bezug auf die Erfassung ihrer Daten bereitgestellt werden. Die Mitgliedstaaten sollten diese Informationen schriftlich in einer beliebigen geeigneten Form — einschließlich in Form von Faltblättern oder Postern oder in jeglicher anderen geeigneten elektronischen Form — bereitstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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