ErwGr. 4

REG_2017_2229 · zur Änderung des Anhangs I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Blei, Quecksilber, Melamin und Decoquinat

Die Behörde gab eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Sicherheit und Wirksamkeit von Guanidinoessigsäure für Masthühner, Legehennen und Hähne sowie Schweine (3) ab. Der Zusatzstoff Guanidinoessigsäure enthält laut Spezifikation Melamin als Verunreinigung bis zu 20 mg/kg. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass der Beitrag von Guanidinoessigsäure zum Melamingehalt in Futtermitteln unerheblich ist. Der Höchstgehalt für Melamin in Futtermitteln wurde in der Richtlinie 2002/32/EG festgelegt. Für Guanidinoessigsäure wurde noch kein Höchstgehalt an Melamin festgelegt. Daher ist es angezeigt, einen Höchstgehalt für Melamin in Guanidinoessigsäure festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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