ErwGr. 27

REG_2017_2393 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1307/2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und (EU) Nr. 652/2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial

In den ersten Jahren der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) hat sich gezeigt, dass bestimmte Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung anwenden, nicht den gesamten im Rahmen der Haushaltsmittel verfügbaren Betrag, wie in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1089 (9) festgelegt, genutzt haben. Mitgliedstaaten, die die Basisprämienregelung anwenden, können bereits innerhalb bestimmter Grenzen Zahlungsansprüche mit einem Wert zuteilen, der über dem Betrag liegt, der ihnen für ihre Basisprämienregelung zur Verfügung steht, damit die Mittel effizienter eingesetzt werden können. Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung anwenden, sollte daher gestattet werden, innerhalb derselben gemeinsamen Grenzen und unter Beachtung der Nettoobergrenzen für Direktzahlungen den erforderlichen Betrag zu berechnen, um den ihre Obergrenze für die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angehoben werden darf.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 27 REG_2017_2393 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 27 REG_2017_2393 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.