ErwGr. 39

REG_2017_2393 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1307/2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und (EU) Nr. 652/2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial

In Anbetracht des potenziellen ökologischen Nutzens zugunsten der biologischen Vielfalt, der indirekt mit bestimmten Dauerkulturen erzielt werden kann, sollte die Liste der Arten von im Umweltinteresse genutzten Flächen in Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 um Flächen mit Miscanthus und Silphium perfoliatum erweitert werden. Da sich die Art der Vegetationsdecke positiv auf den Beitrag brachliegender Flächen zur biologischen Vielfalt auswirken kann, sollten die für Honigpflanzen genutzten brachliegenden Flächen als eigenständige im Umweltinteresse genutzte Flächenart anerkannt werden. Daher sollten für die Flächen mit Miscanthus und Silphium perfoliatum und für Honigpflanzen genutzte brachliegende Flächen Gewichtungsfaktoren geschaffen werden. Bei der Festlegung der Gewichtungsfaktoren sollte die unterschiedliche Bedeutung der Flächen für die biologische Vielfalt berücksichtigt werden. Infolge der Einführung zusätzlicher Arten von im Umweltinteresse genutzten Flächen müssen die bestehenden Gewichtungsfaktoren für Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen und Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb angepasst werden, damit dem neuen Gleichgewicht zwischen allen Arten von im Umweltinteresse genutzten Flächen entsprochen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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