ErwGr. 48

REG_2017_2394 · über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Diese Verordnung berührt nicht die geltenden Unionsvorschriften über die Befugnisse der durch die sektoralen Rechtsvorschriften der Union geschaffenen nationalen Regulierungsstellen. Gegebenenfalls und falls möglich sollten diese Stellen die ihnen nach Unionsrecht und nationalem Recht zur Verfügung stehenden Befugnisse nutzen, um Verstöße nach dieser Verordnung einzustellen oder zu untersagen oder die zuständigen Behörden dabei zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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