über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
REG_2017_2394 · 97 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Geltungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Benachrichtigung über Verjährungsfristen
- Art. 5Zuständige Behörden und zentrale Verbindungsstellen
- Art. 6Zusammenarbeit innerhalb der Mitgliedstaaten bei der Anwendung dieser Verordnung
- Art. 7Funktion der benannten Stellen
- Art. 8Informationen und Listen
- Art. 9Mindestbefugnisse der zuständigen Behörden
- Art. 10Ausübung der Mindestbefugnisse
- Art. 11Auskunftsersuchen
- Art. 12Durchsetzungsersuchen
- Art. 13Verfahren für Amtshilfeersuchen
- Art. 14Ablehnung eines Amtshilfeersuchens
- Art. 15Verfahren für Entscheidungen zwischen Mitgliedstaaten
- Art. 16Allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit
- Art. 17Einleitung koordinierter Aktionen und Benennung eines Koordinators
- Art. 18Gründe für eine Ablehnung der Teilnahme an der koordinierten Aktion
- Art. 19Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen koordinierter Aktionen
- Art. 20Zusagen bei koordinierten Aktionen
- Art. 21Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen koordinierter Aktionen
- Art. 22Abschluss der koordinierten Aktionen
- Art. 23Rolle des Koordinators
- Art. 24Sprachenregelung
- Art. 25Sprachenregelung für die Kommunikation mit den Unternehmern
- Art. 26Warnmeldungen
- Art. 27Externe Warnmeldungen
- Art. 28Austausch weiterer für die Erkennung von Verstößen relevanter Informationen
- Art. 29Sweeps
- Art. 30Koordinierung sonstiger Tätigkeiten zur Förderung der Ermittlungen und der Durchsetzung
- Art. 31Austausch von Beamten zwischen zuständigen Behörden
- Art. 32Internationale Zusammenarbeit
- Art. 33Verwendung und Offenlegung von Informationen sowie von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen
- Art. 34Verwendung von Beweismaterial und Ermittlungsergebnissen
- Art. 35Elektronische Datenbank
- Art. 36Verzicht auf die Erstattung von Auslagen
- Art. 37Prioritätensetzung bei der Durchsetzung
- Art. 38Ausschuss
- Art. 39Benachrichtigungen
- Art. 40Berichterstattung
- Art. 41Aufhebung
- Art. 42Inkrafttreten und Anwendung
über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.