ErwGr. 52

REG_2017_2394 · über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Diese Verordnung wahrt die Grundrechte und Grundsätze, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt werden und Eingang in die Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten gefunden haben. Dementsprechend sollte diese Verordnung im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen, einschließlich derjenigen, die die Freiheit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit und -pluralität betreffen, ausgelegt und angewandt werden. Bei der Ausübung der Mindestbefugnisse dieser Verordnung sollten die zuständigen Behörden für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den durch Grundrechte geschützten Interessen wie einem hohen Maß an Verbraucherschutz, der unternehmerischen Freiheit und der Informationsfreiheit sorgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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