ErwGr. 25

REG_2017_2394 · über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Die betroffenen zuständigen Behörden sollten ihre Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen einer koordinierten Aktion abstimmen, um wirksam gegen den weitverbreiteten Verstoß oder den weitverbreiteten Verstoß mit Unions-Dimension vorzugehen und seine Einstellung oder seine Untersagung zu bewirken. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden alle erforderlichen Beweismittel und Informationen untereinander austauschen und einander die erforderliche Unterstützung gewähren. Die von dem weitverbreiteten Verstoß oder dem weitverbreiteten Verstoß mit Unions-Dimension betroffenen zuständigen Behörden sollten in koordinierter Weise die erforderlichen Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, um die Einstellung oder die Untersagung des Verstoßes zu bewirken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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