ErwGr. 23

REG_2017_2394 · über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Die Kommission sollte besser in der Lage sein, die Arbeitsweise des Amtshilfemechanismus zu koordinieren und zu überwachen, Orientierungshilfe zu geben, Empfehlungen auszusprechen und bei aufkommenden Problemen Stellungnahmen an die Mitgliedstaaten herauszugeben. Die Kommission sollte auch besser in der Lage sein, die zuständigen Behörden effektiv und schnell bei der Beilegung von Streitigkeiten über die Auslegung ihrer Verpflichtungen aus dem Amtshilfemechanismus zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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